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Riester-Rente Die Riester-Rente
ist der Geheimtipp für kinderreiche Familien und Topverdiener

Mittlerweile ist es wohl jedem bewusst geworden, dass die gesetzliche Rente nicht mehrt zur Alterssicherung ausreicht. Damit sich diese Situation sich nicht noch mehr verschlechtert fördert der Staat seit 2002 die Altersvorsorgen über die Riester-Rente in Form von Zulagen.

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Mittlerweile ist es wohl jedem bewusst geworden, dass die gesetzliche Rente nicht mehrt zur Alterssicherung ausreicht. Damit sich diese Situation sich nicht noch mehr verschlechtert fördert der Staat seit 2002 die Altersvorsorgen über die Riester-Rente in Form von Zulagen.

2005 wurde mit dem Alterseinkünftegesetz die Riester-Rente von der bürokratischem Last befreit. Damit hat sich die Riester-Rente zu einer attraktiven und unkomplizierten Anlageform entwickelt.

Darüber hinaus gibt es bei der Riester-Rente auch noch steuerliche Anreize. Die Aufwendungen zu der Riester-Rente können ggf. als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Damit reduziert die Riester-Rente ggf. auch das zu versteuernde Einkommen.

Die Riester-Rente macht das erforderliche Sparen für später jetzt bedeutend lohnender, einfacher und verlässlicher.

Für wen ist die Riester-Rente besonders interessant?

Speziell Familien mit Kindern, Singles mit hoher Steuerbelastung, sowie Top-Verdiener können von der Riester-Rente besonders profitieren. Jedoch ist die Riester-Rente auch für alle anderen geförderten Personen interessant.

Wer wird über die Riester-Rente gefördert?

Einen Anspruch auf Förderung in Form der Riester-Rente haben alle Personen die über die gesetzliche Rentenversicherung pflichtversichert sind. Auch Beamte, Soldaten und Richter können die Förderung der Riester-Rente beanspruchen. Der Personenkreis der Pflichtversicherten umfasst unter anderem Arbeiter und Angestellte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, Landwirte, Eltern während der dreijährigen Erziehungszeit sowie gewisse Gruppen von Selbständigen wie z.B. Selbstständige gewisser Handwerksberufe, Scheinselbständige, Lehrer, Hebammen und Künstler. Keine Anspruch auf Riester-Rente haben freiwillig Versicherte bzw. Pflichtversicherte in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, z.B. Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Architekten, Apotheker.

Haben Ehepartner ebenfalls einen Anspruch auf Riester-Rente?

Eine Förderung der Riester-Rente für Ehepartner (Selbstständige, Hausfrauen und Hausmänner) die nicht pflichtversichert gibt es. Die Förderung zur Riester-Rente erhalten diese Personen wenn der Ehepartner Anspruch auf die Riester-Rente hat.

Wie funktioniert die Riester-Rente?

Wer Anspruch die Förderung der Riester-Rente hat, legt einen Mindestbetrag monatlich als Altersvorsorge an. Als Grundlage zur Berechnung für die Förderung der Riester-Rente dient das sozialversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres.

Welche Arten von Zulagen gibt es bei der Riester-Rente?
Der Staat fördert die Riester-Rente mit jährlichen Grund- und Kinderzulagen. Wer weniger als den vorgeschriebenen Eigenbeitrag zur Riester-Rente einzahlt, bekommt entsprechend weniger Zulagen. Die Zulagen werden direkt den Verträgen der Riester-Rente gutgeschrieben.

Wie hoch sind die Zulagen bei der Riester-Rente?

Die Höhe der Zulage zur Riester-Rente ist abhängig vom Familienstand, Anzahl der Kinder, dem Einkommen der persönlichen Beitragsleistung.


Die staatliche Förderung zur Riester-Rente im Überblick (Staatliche Zulagen)
Eigenbetrag
(des Einkommens des Vorjahres)
Grundzulage Kinderzulage
(je Kind)
Steuerabzug Über die Zulagen hinaus ist ggf. eine Steuerersparnis (Steuerabzug) durch den Sonderausgabenabzug möglich.
2006 + 2007 3% 228 366 504
ab 2008 4% 308 493 678


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